Einbau von Rauchwarnmeldern
Mieter müssen Einbau neuer Rauchwarnmelder auch bei vorheriger Selbstausstattung dulden
- 20. Oktober 2015
- Veröffentlicht durch: Screp Media
- Kategorie: Grundstückseigentümer
Keine Kommentare:::: Der Bundesgerichtshof hatte in zwei Verfahren die Frage zu entscheiden, ob ein Mieter den Einbau von Rauchmeldern auch dann zu dulden hat, wenn er die Wohnung zuvor schon selbst mit eigenen Rauchmeldern ausgestattet hat. In den vom Gericht entschiedenen Fällen beabsichtigten die Vermieter, die Wohnungen einheitlich mit Rauchwarnmeldern auszustatten und warten zu lassen.