Differenzkindergeld im Wohnmitgliedstaat
Differenzkindergeld ist kindbezogen zu berechnen
- 2. September 2016
- Veröffentlicht durch: Screp Media
- Kategorie: Allgemein
Keine Kommentare:::: Werden im Ausland dem Kindergeld vergleichbare Leistungen gewährt, ist der deutsche Kindergeldanspruch um den im anderen Staat gezahlten Betrag zu kürzen, sog. Differenzkindergeld. Der Bundesfinanzhof hatte zu entscheiden, ob das Differenzkindergeld kind- oder familienbezogen zu berechnen ist. In dem Fall lebte eine Familie mit vier Kindern im Inland. Der Vater erhielt als Arbeitnehmer
Differenzkindergeld bei nicht gestelltem Antrag auf Leistungsgewährung im Wohnmitgliedstaat
- 21. Juli 2015
- Veröffentlicht durch: Screp Media
- Kategorie: Allgemein, Privatleute
:::: Nach den einkommensteuerlichen Vorschriften entfällt grundsätzlich der Kindergeldanspruch im Inland, wenn in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union ein Anspruch auf Kindergeld oder vergleichbare Leistungen besteht. Der Gerichtshof der Europäischen Union hat jedoch entschieden, dass diese Vorschrift unionsrechtswidrig ist und dass das inländische Kindergeld nur um den vergleichbaren Anspruch in einem anderen Staat zu kürzen