Differenzbesteuerung für Reiseleistungen
Differenzbesteuerung für Reiseleistungen
- 23. April 2018
- Veröffentlicht durch: Screp Media
- Kategorie: Unternehmen
Keine Kommentare:::: Im deutschen Umsatzsteuerrecht gibt es eine Sonderregelung für Reiseleistungen. Als Bemessungsgrundlage für die Umsatzsteuer gilt die Differenz zwischen Reiseerlösen und Reisevorleistungen. Voraussetzung für die Anwendung dieser Differenzbesteuerung ist, dass der die Leistung ausführende Unternehmer (Reisebüro) im eigenen Namen auftritt und Reisevorleistungen in Anspruch nimmt. Reisevorleistungen sind Leistungen Dritter, die dem Reisenden unmittelbar zugutekommen. Die