dauernde Verluste aus Photovoltaikanlage können steuerlich anerkannt werden
Auch dauernde Verluste aus einer Photovoltaikanlage können steuerlich anzuerkennen sein
- 21. Juni 2017
- Veröffentlicht durch: Screp Media
- Kategorie: Einkommensteuer
Keine Kommentare:::: Einkünfte unterliegen der Einkommensbesteuerung, wenn sie mit der Absicht, Gewinne zu erwirtschaften, erzielt werden. Werden Verluste erwirtschaftet, muss für die steuerliche Berücksichtigung in vielen Fällen durch eine Prognoserechnung die Gewinnerzielungsabsicht nachgewiesen werden. Das Finanzgericht Baden-Württemberg hat entschieden, dass der Verlust aus dem Betrieb einer Photovoltaikanlage auch bei einer negativen Gewinnprognose steuerlich anzuerkennen sein kann.