Beweis eines Freistempler-Aufdrucke
Zum Beweiswert eines „Freistempler“-Aufdrucks mit Datumsanzeige
- 23. Oktober 2019
- Veröffentlicht durch: Bernd Juch
- Kategorie: Allgemein
Keine Kommentare:::: Der Prozessbevollmächtigte einer GbR hatte gegen ein per Empfangsbekenntnis zugestelltes klageabweisendes Urteil Revision eingelegt. Das Revisionsschreiben war verspätet beim Bundesfinanzhof eingegangen, die Geschäftsstelle hatte auf die verspätet eingegangene Begründung der Revision hingewiesen. Es wurde sodann Wiedereinsetzung in den vorigen Stand beantragt. Der Bundesfinanzhof hat dies mit der Begründung abgelehnt, dass Wiedereinsetzung in den vorigen