Betrieblicher Schuldzinsenabzug für Investitionsdarlehen
Betrieblicher Schuldzinsenabzug für Investitionsdarlehen
- 24. Februar 2016
- Veröffentlicht durch: Screp Media
- Kategorie: Unternehmen
Keine Kommentare:::: Stehen Schuldzinsen in einem deutlich erkennbaren Zusammenhang mit der Anschaffung von Anlagevermögen, so unterliegen sie nicht der Abzugsbeschränkung. Schuldzinsen sind nur beschränkt abzugsfähig, wenn mit ihnen laufende Betriebsausgaben finanziert werden und Überentnahmen vorliegen. Werden Darlehen aufgenommen, um Zinseszinsen von Investitionsdarlehen zu bezahlen, fallen auch die Zinsen für solche Darlehen nicht unter die Abzugsbeschränkung. In