Besteuerungsgrundlagen eingeschränkt zulässig
Schätzung der Besteuerungsgrundlagen auf Grund Zeitreihenvergleichs nur eingeschränkt zulässig
- 22. September 2015
- Veröffentlicht durch: Screp Media
- Kategorie: Unternehmen
Keine Kommentare:::: Bei Betriebsprüfungen im Gastronomiegewerbe wenden die Prüfer häufig den sog. Zeitreihenvergleich an, um die erklärten Umsätze zu überprüfen. Hierbei werden die Summe der Umsätze und der Wareneinsätze einer Woche gegenübergestellt und der sich daraus ergebende Rohgewinnaufschlagsatz ermittelt. Der höchste Aufschlagsatz eines beliebigen 10-Wochen-Zeitraums innerhalb eines Jahres wird dann auf den Wareneinsatz des ganzen Jahres