HomeBerücksichtigung einer zukünftigen Steuerbelastung bei den Wertvfeststellungen für Zwecke der Erbschaftsteuer
Berücksichtigung einer zukünftigen Steuerbelastung bei den Wertvfeststellungen für Zwecke der Erbschaftsteuer
Berücksichtigung einer zukünftigen Steuerbelastung bei den Wertfeststellungen für Zwecke der Erbschaftsteuer
- 23. April 2018
- Veröffentlicht durch: Screp Media
- Kategorie: Allgemein
Keine Kommentare:::: Die zukünftige ertragsteuerliche Belastung aufgrund einer im Bewertungszeitpunkt nur beabsichtigten, aber noch nicht beschlossenen Liquidation einer Kapitalgesellschaft ist bei der Ermittlung des Substanzwerts nicht wertmindernd zu berücksichtigen. Der Unternehmensgegenstand einer GmbH waren der Erwerb, die Verwaltung, die Veräußerung von Grundstücken und die Erstellung von Wohnungen. Als deren Alleingesellschafterin verstarb, ging ihr Anteil auf den