Bemessungsgrundlage der Grunderwerbsteuer
Einbeziehung der Baukosten in die Bemessungsgrundlage der Grunderwerbsteuer
- 24. Juni 2015
- Veröffentlicht durch: Screp Media
- Kategorie: Grundstückseigentümer
Keine Kommentare::::Bereits im Jahr 1991 hatte das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass die Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs, nach der die Grunderwerbsteuer beim Erwerb einer im Bauherrenmodell errichteten Eigentumswohnung nach den Gegenleistungen für den anteiligen Grund und Boden und für den Bau der Wohnung zu bemessen ist, nicht gegen Grundrechte des Grundgesetzes verstößt. Bemessungsgrundlage für die Grunderwerbsteuer ist die Gegenleistung,