Beitragserstattung durch berufsständische Versorgungseinrichtungen sind steuerfrei
Beitragserstattungen durch berufsständische Versorgungseinrichtungen sind steuerfrei
- 23. April 2018
- Veröffentlicht durch: Screp Media
- Kategorie: Einkommensteuer
Keine KommentareBeitragserstattungen durch berufsständische Versorgungswerke sind unter bestimmten Voraussetzungen steuerfrei. Nach Auffassung der Finanzverwaltung gilt das aber nur, wenn nach dem Ende der Beitragspflicht eine Wartezeit von 24 Monaten eingehalten wird. Dementsprechend unterwarf das Finanzamt die vom Versorgungswerk erstatteten Pflichtbeiträge eines Rechtsanwalts, der in das Beamtenverhältnis übernommen wurde, als Leibrente der Einkommensteuer. Dem widersprach der Bundesfinanzhof.