bei vorgetäuschtem Eigenbedarf muss Vermieter Schadenersatz zahlen
Bei vorgetäuschtem Eigenbedarf muss Vermieter Schadensersatz zahlen
- 21. Juni 2017
- Veröffentlicht durch: Screp Media
- Kategorie: Allgemein, Grundstückseigentümer, Privatleute
Keine Kommentare:::: Wer einem Mieter wegen Eigenbedarfs kündigt, es sich aber nachher herausstellt, dass dieser vorgetäuscht war, muss dem Mieter Schadensersatz leisten. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden. Das Gericht hat sich bei einer Eigenbedarfskündigung erneut damit auseinandergesetzt, welche Anforderungen an die Würdigung des Parteivortrags und das Ergebnis der Beweisaufnahme zu stellen sind, wenn der Mieter Schadensersatz