bei Gesellschafterwechsel Grunderwerbsteuer keine Anschaffungsnebenkosten
Durch Wechsel im Gesellschafterbestand ausgelöste Grunderwerbsteuer stellt keine Anschaffungsnebenkosten der erworbenen Kommanditanteile oder des vorhandenen Grundbesitzes der Objektgesellschaft dar
- 24. März 2015
- Veröffentlicht durch: Screp Media
- Kategorie: Unternehmen
Keine Kommentare:::: Ein Finanzamt vertrat die Auffassung, dass die durch den Wechsel im Gesellschafterbestand ausgelöste Grunderwerbsteuer als Anschaffungskosten im Rahmen der AfA zu berücksichtigen sei. Dem widersprach der Bundesfinanzhof[. Gegenstand der Besteuerung nach dem Grunderwerbsteuergesetz ist nicht die geänderte Sachherrschaft in der Person des einzelnen Neugesellschafters oder auch mehrerer. Auf der Ebene der Gesellschaft als grundbesitzende