HomeBefreiung von der Erbschaftsteuer bei Erwerb eines Familienheims setzt zivilrechtliches Eigentum voraus
Befreiung von der Erbschaftsteuer bei Erwerb eines Familienheims setzt zivilrechtliches Eigentum voraus
Befreiung von der Erbschaftsteuer bei Erwerb eines Familienheims setzt zivilrechtliches Eigentum voraus
- 25. Juni 2018
- Veröffentlicht durch: Bernd Juch
- Kategorie: Grundstückseigentümer, Privatleute
Keine Kommentare:::: Vererbt der Erblasser an seinen überlebenden Ehegatten eine im Inland, der Europäischen Union oder im Europäischen Wirtschaftsraum belegene Wohnung, die der Erblasser bis zu seinem Tod zu eigenen Wohnzwecken genutzt hat (Familienheim), bleibt dies unter bestimmten Voraussetzungen steuerfrei. Die Wohnung muss beim überlebenden Ehegatten (Erwerber) unverzüglich zur Selbstnutzung zu eigenen Wohnzwecken bestimmt sein. Der