Badrenovierung keine Aufwendungen für häusliches Arbeitszimmer
Keine Abzugsfähigkeit von Badrenovierungskosten als Aufwendungen für das häusliche Arbeitszimmer
- 8. Oktober 2019
- Veröffentlicht durch: Bernd Juch
- Kategorie: Einkommensteuer
Keine Kommentare:::: Bildet das häusliche Arbeitszimmer den Mittelpunkt der gesamten beruflichen und betrieblichen Betätigung, können die Kosten dafür unbeschränkt steuermindernd geltend gemacht werden. Abzugsfähig sind diejenigen Kosten, die direkt dem Arbeitszimmer zuordenbar sind, sowie anteilige Aufwendungen für das ganze Gebäude. Sie sind nach dem entsprechenden Flächenverhältnis aufzuteilen. Fallen dagegen Kosten für die Renovierung eines Raums an,