auswärtige Großbaustelle als regelmäßige Arbeitsstätte
Auswärtige Großbaustelle als regelmäßige Arbeitsstätte
- 22. August 2014
- Veröffentlicht durch: Screp Media
- Kategorie: Arbeitnehmer, Unternehmen
Keine Kommentare:::: Eine auswärtige Baustelle ist nach der bis 2013 gültigen Rechtslage keine regelmäßige Arbeitsstätte, auch wenn sie der Arbeitnehmer fortdauernd und immer wieder aufsucht. Eine regelmäßige Arbeitsstätte kann nur eine ortsfeste, dauerhafte betriebliche Einrichtung des Arbeitgebers sein, der der Arbeitnehmer zugeordnet ist und die er mit einer gewissen Nachhaltigkeit immer wieder aufsucht. Liegen diese Voraussetzungen