außerordentliche Kündigung eines Mietverhältnisses
Außerordentliche Kündigung eines Mietverhältnisses wegen Zahlungsrückständen in der Verbraucherinsolvenz des Mieters
- 23. November 2015
- Veröffentlicht durch: Screp Media
- Kategorie: Grundstückseigentümer
Keine Kommentare:::: Nach Auffassung des Bundesgerichtshofs kann einem Mieter wegen Mietrückständen auch dann fristlos gekündigt werden, wenn er sich in einem Insolvenzverfahren befindet, der Treuhänder aber die Freigabe des Mietverhältnisses erklärt hat. In dem entschiedenen Fall hatte der Mieter seit März 2009 die Miete nicht gezahlt. Im Juni 2010 wurde über das Vermögen des Mieters das