außergewöhnliche Abnutzung bei Vermietungseinkünften
Absetzung für außergewöhnliche Abnutzung bei Vermietungseinkünften
- 24. September 2014
- Veröffentlicht durch: Screp Media
- Kategorie: Grundstückseigentümer, Kurz-und-Knapp, Privatleute
Keine Kommentare:::: Absetzung für außergewöhnliche Abnutzung (AfaA) setzt entweder die Substanzeinbuße oder Einschränkung der Nutzungsmöglichkeit eines bestehenden Wirtschaftsguts voraus. Es muss sich folglich um eine technische oder wirtschaftliche Abnutzung handeln. Für ein Gebäude liegen diese Voraussetzungen vor, wenn es bei Beendigung des Mietverhältnisses durch die auf den bisherigen Mieter ausgerichtete Gestaltung nicht mehr oder nur eingeschränkt