Auskunftsersuchen an Dritte
Auskunftsersuchen an Dritte bedarf vorheriger Sachverhaltsaufklärung
- 24. Februar 2016
- Veröffentlicht durch: Screp Media
- Kategorie: Allgemein
Keine Kommentare:::: Bei einem als verlässlich anzusehenden Steuerpflichtigen sind einem Auskunftsersuchen gegenüber Dritten unbedingt vorherige Ermittlungen bei dem Steuerpflichtigen selbst voranzustellen. Solche Maßnahmen gegenüber Dritten sind sensibel zu beurteilen, denn sie können für den Betroffenen sowohl betrieblich als auch privat zu nachteiligen Wirkungen führen. Deshalb ist gesetzlich bestimmt, dass andere Personen als Beteiligte nur heranzuziehen sind,