Aufzeichnungs- u. Aufbewahrungspflichten im Taxigewerbe
Aufzeichnungs- und Aufbewahrungspflichten im Taxigewerbe
- 21. Juli 2015
- Veröffentlicht durch: Screp Media
- Kategorie: Unternehmen
Keine Kommentare:::: Ein Taxiunternehmer, der seinen Gewinn durch Einnahmenüberschussrechnung ermittelt, muss die Betriebseinnahmen und Betriebsausgaben durch Belege nachweisen. Die Pflicht zur Einzelaufzeichnung wirkt dabei unmittelbar auch hinsichtlich der Besteuerung nach dem Einkommensteuergesetz. Der Bundesfinanzhof (BFH) hatte in bisherigen Entscheidungen klar gestellt, dass jede einzelne Bareinnahme aufzuzeichnen ist. Daraus ergibt sich, dass tägliche und wöchentliche Aufzeichnungen der