Aufwendungen im Seniorenstift
Aufwendungen für die Unterbringung im Seniorenstift als außergewöhnliche Belastung
- 27. Juni 2014
- Veröffentlicht durch: Screp Media
- Kategorie: Allgemein, Kurz-und-Knapp
Keine Kommentare:::: Aufwendungen für eine krankheitsbedingte Unterbringung in einem Seniorenstift sind als zwangsläufig anzusehen und damit dem Grunde nach als außergewöhnliche Belastung steuerlich zu berücksichtigen. Dies gilt jedenfalls für den Teil der Aufwendungen, der den Rahmen des Üblichen nicht übersteigen. Neben den konkret angefallenen Pflegekosten gehören auch Unterbringungskosten bzw. das Pauschalentgelt für die Nutzung der Wohnung