Aufstockung Investitionsabzugsbetrag im Folgejahr
Aufstockung eines Investitionsabzugsbetrags ist in einem Folgejahr möglich
- 24. April 2015
- Veröffentlicht durch: Screp Media
- Kategorie: Arbeitgeber, Kurz-und-Knapp, Unternehmen
Keine KommentareIst eine bestimmte Betriebsgröße nicht überschritten, eine Investitionsabsicht vorhanden und macht der Unternehmer Angaben zum begünstigten Wirtschaftsgut, kann er für die künftige Anschaffung oder Herstellung eines abnutzbaren beweglichen Wirtschaftsguts des Anlagevermögens bis zu 40 % der voraussichtlichen Anschaffungs- oder Herstellungskosten gewinnmindernd abziehen (Investitionsabzugsbetrag). Entgegen der Auffassung der Finanzverwaltung kann ein Investitionsabzugsbetrag, der bereits in einem