Arbeitsunfall durch Sturz in der eigenen Wohnung auf dem Weg zum Homeoffice
Arbeitsunfall durch Sturz in der eigenen Wohnung auf dem Weg zum Homeoffice
- 20. März 2019
- Veröffentlicht durch: Bernd Juch
- Kategorie: Arbeitgeber, Arbeitnehmer
Keine Kommentare:::: Ein Sturz auf der Kellertreppe innerhalb der Wohnung kann ein Arbeitsunfall sein, wenn sich die Wohnung des Versicherten und die Arbeitsstätte im selben Haus befinden und der Betriebsweg – hier die Kellertreppe – in Ausführung der versicherten Tätigkeit zurückgelegt wird. Eine Key-Account-Managerin verletzte sich beim Sturz auf ihrer Kellertreppe, als sie innerhalb der Kernarbeitszeit