Antrag auf Beschränkung des Verlustrücktrags
Antrag auf Beschränkung des Verlustrücktrags muss nicht beziffert werden
- 23. Oktober 2019
- Veröffentlicht durch: Bernd Juch
- Kategorie: Einkommensteuer
Keine Kommentare:::: Negative Einkünfte, die bei der Ermittlung des Gesamtbetrags der Einkünfte nicht ausgeglichen werden können, sind bis zu einer bestimmten Höhe von Amts wegen vom Gesamtbetrag der Einkünfte des Vorjahrs abzuziehen und können dort zu Steuererstattungen führen (sog. Verlustrücktrag). Der Steuerpflichtige kann den Verlustrücktrag betragsmäßig beschränken, sodass er nur teilweise oder gar nicht vorgenommen wird.