Anteil an Komplementär-GmbH
Anteil an der Komplementär-GmbH als Sonderbetriebsvermögen II
- 27. August 2015
- Veröffentlicht durch: Screp Media
- Kategorie: Unternehmen
Keine Kommentare:::: Zusätzlich zu den im Gesamthandseigentum der Mitunternehmer stehenden Wirtschaftsgüter gehören zum notwendigen Betriebsvermögen einer gewerblich tätigen Personengesellschaft auch solche Wirtschaftsgüter, die einem Mitunternehmer gehören, wenn sie geeignet und bestimmt sind, dem Betrieb der Personengesellschaft (Sonderbetriebsvermögen I) oder der Beteiligung des Gesellschafters an der Personengesellschaft (Sonder- betriebsvermögen II) zu dienen. Es war u. a. streitig,