Anspruch auf Pflegepauschbetrag
Anspruch auf den Pflegepauschbetrag nur bei förmlichem Nachweis der Hilflosigkeit
- 27. August 2015
- Veröffentlicht durch: Screp Media
- Kategorie: Allgemein, Kurz-und-Knapp
Keine Kommentare:::: Den Pflegepauschbetrag erhält nur, wer die Hilflosigkeit belegt. Dazu gehört, dass das gesundheitliche Merkmal „hilflos“ durch einen Ausweis nach dem SGB IX, der mit dem Merkzeichen „H“ gekennzeichnet ist, oder durch einen Bescheid der für die Durchführung des Bundesversorgungsgesetzes zuständigen Behörde, der die entsprechenden Feststellungen enthält, nachgewiesen wird. Dem Merkmal „H“ steht die