Anrechnung Sonderzahlung auf gesetzlichen Mindestlohn
Anrechnung von Sonderzahlungen auf den gesetzlichen Mindestlohn
- 2. September 2016
- Veröffentlicht durch: Screp Media
- Kategorie: Arbeitgeber, Arbeitnehmer
Keine Kommentare:::: Wird mit Sonderzahlungen die Arbeitsleistung vergütet, können sie auf den Mindestlohn angerechnet werden. Der Arbeitgeber muss für jede geleistete Arbeitsstunde den Mindestlohn zahlen. Etwas anderes gilt nur, wenn Zahlungen ohne Rücksicht auf die Arbeitsleistung des Arbeitnehmers oder aufgrund einer besonderen Zweckbestimmung erbracht werden. In einem vom Bundesarbeitsgericht entschiedenen Fall erhielt eine Arbeitnehmerin