Anforderung an eine zum Vorsteuerabzug berechtigende Rechnung
Anforderung an eine zum Vorsteuerabzug berechtigende Rechnung hinsichtlich Leistungsbezeichnung und Lieferdatum
- 30. März 2016
- Veröffentlicht durch: Screp Media
- Kategorie: Unternehmen
Keine Kommentare:::: Der Vorsteuerabzug aus einer Rechnung setzt voraus, dass diese die gesetzlich geforderten Angaben enthält. So muss die ausgestellte Rechnung u. a. die Menge und Art der gelieferten Gegenstände und das Lieferdatum enthalten. Aufgrund der Leistungsbezeichnung muss es möglich sein, die gelieferten Gegenstände zu identifizieren. Bei Kleidungsstücken reichen allgemeine Angaben wie z. B. Jacke, Hose,