Änderung eines bestandskräftigen Steuerbescheids durch Bescheid der Denkmalschutzbehörde
Änderung eines bestandskräftigen Steuerbescheids durch Bescheid der Denkmalschutzbehörde
- 8. Oktober 2019
- Veröffentlicht durch: Bernd Juch
- Kategorie: Allgemein
Keine Kommentare:::: Eheleute hatten in ihrer Einkommensteuererklärung zu Sonderabschreibungen führende Aufwendungen durch Baumaßnahmen an einem unter Denkmalschutz stehenden Gebäude nicht geltend gemacht. Die Einkommensteuerbescheide wurden bestandskräftig. Bescheinigungen der Denkmalbehörde wurden erst nach Rechtskraft der Einkommensteuerbescheide ausgestellt und dem Finanzamt mit dem Antrag auf Berücksichtigung der sich dadurch ergebenden Sonderabschreibungsbeträge eingereicht. Das Finanzamt lehnte die nachträgliche Änderung