Abzugsfähigkeit von Schulgeldzahlung an andere Einrichtungen
Abzugsfähigkeit von Schulgeldzahlungen an andere Einrichtungen
- 25. Januar 2018
- Veröffentlicht durch: Screp Media
- Kategorie: Allgemein
Keine Kommentare:::: Schulgeldzahlungen können als Sonderausgaben abzugsfähig sein. Das setzt voraus, dass die Schule in freier Trägerschaft betrieben oder überwiegend privat finanziert wird und zu einem durch die zuständige Behörde (z. B. Landesministerium oder Kultusministerkonferenz der Länder) anerkannten Abschluss oder dem einer öffentlichen Schule gleichwertig anerkannten Abschluss führt. Auch andere Einrichtungen, die nicht selbst zu einem