Abzugsfähigkeit Erneuerung Einbauküche in vermieteter Wohnung
Abzugsfähigkeit von Aufwendungen für die Erneuerung einer Einbauküche in einer vermieteten Wohnung
- 21. Juli 2015
- Veröffentlicht durch: Screp Media
- Kategorie: Grundstückseigentümer
Keine Kommentare:::: Das Schleswig-Holsteinische Finanzgericht hat entschieden, dass eine Einbauküche grundsätzlich nicht einheitlich als Sachgesamtheit zu erfassen ist. Es sind die Einzelbestandteile zu bewerten. Für die Praxis hat das Urteil folgende Auswirkungen: Herd und Spüle sind unselbstständige Gebäudebestandteile. Lässt der Vermieter Herd und Spüle erstmals einbauen, liegen Herstellungskosten des Gebäudes vor. Die Aufwendungen sind über die