Abzugsfähigkeit der Fahrtkosten zur Verwaltung von Vermietungsobjektenj
Abzugsfähigkeit der Fahrtkosten zur Verwaltung von Vermietungsobjekten
- 22. Juni 2016
- Veröffentlicht durch: Screp Media
- Kategorie: Grundstückseigentümer
Keine Kommentare:::: Fahrtkosten zur Verwaltung von Vermietungsobjekten sind als Werbungskosten abzugsfähig. Die Höhe der berücksichtigungsfähigen Aufwendungen richtet sich nach dem Umfang der Fahrten. Werden die Objekte nur gelegentlich aufgesucht, können die Aufwendungen in tatsächlicher Höhe oder mit 0,30 € je gefahrenem Kilometer geltend gemacht werden. Wenn die Objekte allerdings sehr häufig und mit einer gewissen Nachhaltigkeit