Abzug nachträglicher Schuldzinsen bei Vermietungseinkünften
Abzug nachträglicher Schuldzinsen bei Vermietungseinkünften
- 30. Mai 2018
- Veröffentlicht durch: Bernd Juch
- Kategorie: Einkommensteuer, Grundstückseigentümer
Keine Kommentare:::: Fallen nach der Veräußerung eines Vermietungsobjekts hierfür noch Schuldzinsen an, können sie steuerlich insoweit noch als Werbungskosten geltend gemacht werden, als der Verkaufspreis nicht zur Darlehnstilgung ausreicht. Wird das Darlehn aber nicht zurückgezahlt, weil hierfür bspw. hohe Vorfälligkeitsentschädigungen anfallen, sind die Schuldzinsen auch dann nicht abzugsfähig, wenn der Steuerpflichtige behauptet, vom Verkaufspreis ein anderes