Abziehbarkeit häusliches Arbeitszimmer
Häusliches Arbeitszimmer: Zur mehrfachen Nutzung des Höchstbetrags sowie zum Abzug bei der Nutzung für mehrere Einkunftsarten
- 25. September 2017
- Veröffentlicht durch: Screp Media
- Kategorie: Einkommensteuer
Keine Kommentare:::: Wem für die Erledigung seiner beruflichen oder betrieblichen Tätigkeiten kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht, der kann die für die Nutzung eines häuslichen Arbeitszimmers entstehenden Aufwendungen jährlich bis zu 1.250 € steuerlich geltend machen. Wird das Arbeitszimmer im Rahmen mehrerer Einkunftsarten – beispielsweise für nichtselbstständige und freiberufliche Tätigkeit – genutzt, kann der Höchstbetrag aber
Keine Berücksichtigung eines mit Büromöbeln und einer Küchenzeile ausgestatteten Raums als häusliches Arbeitszimmer
- 21. März 2017
- Veröffentlicht durch: Screp Media
- Kategorie: Allgemein, Kurz-und-Knapp
:::: Der Bundesfinanzhof setzt seine bisherige Rechtsprechung zur Abzugsfähigkeit der Kosten für ein häusliches Arbeitszimmer fort. Danach können die Aufwendungen für einen Raum, der sowohl zur Erzielung von Einnahmen, als auch zu privaten Wohnzwecken eingerichtet ist und entsprechend genutzt wird, weder insgesamt noch anteilig als Betriebsausgaben oder Werbungskosten berücksichtigt werden. Im zu entscheidenden Fall ging
Abziehbarkeit der Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer bei mehreren Einkunftsarten
- 24. April 2015
- Veröffentlicht durch: Screp Media
- Kategorie: Arbeitgeber, Unternehmen
Erzielt ein Steuerzahler Einkünfte aus mehreren Einkunftsarten, z. B. aus Gewerbebetrieb, selbständiger und nichtselbständiger Arbeit, ist der ggf. zustehende Abzugsbetrag für ein häusliches Arbeitszimmer von höchstens 1.250 € nicht mehrfach, sondern nur einmal zu gewähren. Die getätigten Aufwendungen sind entsprechend den tatsächlichen Nutzungsanteilen auf die verschiedenen Einnahmequellen aufzuteilen. Bildet das Arbeitszimmer den Mittelpunkt der gesamten