abgeschlossene Direktversicherung vom dem 1. Januar 2005
Steuerliche Behandlung der Leistungen einer vor dem 1. Januar 2005 abgeschlossenen Direktversicherung in Form einer sog. Aufbauversicherung
- 24. April 2019
- Veröffentlicht durch: Bernd Juch
- Kategorie: Einkommensteuer
Keine Kommentare:::: Ein hauptberuflich bei einer Versicherung tätiger Generalagent hatte mit seinem Arbeitgeber einen Versorgungsvertrag geschlossen. Es handelte sich um zwei Direktversicherungsverträge als sog. Aufbauversicherungen gegen jährliche Einmalbeträge in variabler Höhe. Diese errechneten sich aus dem Bestandszuwachs gemäß einer vertraglich vereinbarten Berechnungsmethode. Beitragszahler war beim ersten Vertrag die Versicherung. Beim zweiten Vertrag wurden die Beiträge jeweils