Abgeltungssteuersatz zwischen Angehöringen
Abgeltungsteuersatz auch bei Darlehen zwischen Angehörigen möglich
- 23. Oktober 2014
- Veröffentlicht durch: Screp Media
- Kategorie: Allgemein, Unternehmen
Keine Kommentare:::: Seit 2009 unterliegen alle Kapitaleinkünfte der sog. Abgeltungsteuer. Die Abgeltungsteuer findet keine Anwendung, wenn Gläubiger und Schuldner der Kapitalerträge „einander nahe stehende“ Personen sind und der Schuldner die Zinszahlungen steuerlich absetzen kann. Nach der Begründung des Gesetzentwurfes soll ein „Näheverhältnis“ vorliegen, wenn u. a. der Schuldner auf den Gläubiger oder umgekehrt der Gläubiger auf