Abfindungen können auch bei Auszahlung in zwei Veranlagungszeiträumen steuerbegünstigt sein
Abfindungen können auch bei Auszahlung in zwei Veranlagungszeiträumen steuerbegünstigt sein
- 25. Mai 2016
- Veröffentlicht durch: Screp Media
- Kategorie: Arbeitgeber, Arbeitnehmer
Keine Kommentare:::: Abfindungszahlungen wegen Entlassung aus einem Dienstverhältnis sind steuerpflichtiger Arbeitslohn. Sie können unter bestimmten Voraussetzungen mit einem begünstigten Steuersatz (sog. Fünftelregelung) versteuert werden. Das war bisher nur zulässig, wenn die Abfindung in einem Veranlagungszeitraum gezahlt wurde. Das Bundesministerium der Finanzen hat jetzt geregelt, dass Zahlungen in unterschiedlichen Veranlagungszeiträumen dann unschädlich sind, wenn eine Zahlung nur