Grundstückseigentümer
Verwalter haftet bei unterlassener Bonitätsprüfung von Mietinteressenten
- 5. Mai 2014
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- Kategorie: Grundstückseigentümer
Keine Kommentare:::: Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat festgestellt, dass der Verwalter von Mietwohnungen grundsätzlich vor Abschluss des Mietvertrags zur Bonitätsprüfung des neuen Mieters verpflichtet ist. Nach Auffassung des Gerichts ist die Auswahl des „richtigen“ Mieters für den Wert einer Immobilie von entscheidender Bedeutung. Dieser wird wesentlich auch von der Nachhaltigkeit der Miete beeinflusst, die ihrerseits an der
Photovoltaikanlage: Gebäudekosten als gemischte Aufwendungen
- 30. April 2014
- Veröffentlicht durch: Screp Media
- Kategorie: Grundstückseigentümer, News
::::Bei der Installation von einer Photovoltaikanlage auf bereits bestehenden Gebäuden sind oft auch umfangreiche Dachsanierungen vorzunehmen. Der Bundesfinanzhof hatte 2011 mit mehreren Urteilen entschieden, dass für Zwecke des umsatzsteuerlichen Vorsteuerabzugs Aufwendungen für die Errichtung von Gebäuden anteilig dem Betrieb einer auf diesem Gebäude installierten Photovoltaikanlage zugerechnet werden können.3 Jetzt war zu klären, ob die Sanierungskosten zumindest anteilig als
Untervermietung einer Wohnung an Touristen ist unzulässig
- 25. März 2014
- Veröffentlicht durch: Screp Media
- Kategorie: Grundstückseigentümer
:::: Der Bundesgerichtshof hatte die Frage zu entscheiden, ob eine Erlaubnis zur Untervermietung einen Mieter auch zur Überlassung der Wohnung an Touristen berechtigt. In dem vom Gericht entschiedenen Fall hatte der Vermieter dem Mieter eine Erlaubnis zur Untervermietung ohne vorherige Überprüfung gewünschter Untermieter erteilt. Er verlangte jedoch, dass der Mieter den Untermietern Postvollmacht erteilt, damit
Schadensersatzleistungen des Verkäufers für versteckte Mängel
- 25. März 2014
- Veröffentlicht durch: Screp Media
- Kategorie: Grundstückseigentümer
:::: Aufwendungen für Instandsetzungs- und Modernisierungsmaßnahmen, die innerhalb von drei Jahren nach der Anschaffung des Gebäudes durchgeführt werden, gehören zu den Herstellungskosten, wenn die Aufwendungen ohne die Umsatzsteuer 15 % der Anschaffungskosten des Gebäudes übersteigen. Diese Aufwendungen erhöhen die Bemessungsgrundlage für die Abschreibung und sind nicht als Werbungskosten sofort abziehbar. Der Bundesfinanzhof10 hatte zu beurteilen,