Freiberufler
Freiberuflichkeit der Tätigkeit eines Prüfingenieurs
- 23. Oktober 2019
- Veröffentlicht durch: Bernd Juch
- Kategorie: Freiberufler, Unternehmen
Keine Kommentare:::: Wer freiberuflich tätig ist, kann sich fachlich vorgebildeter Arbeitskräfte bedienen, ohne dass die Freiberuflichkeit gefährdet ist. Voraussetzung ist, dass er weiterhin leitend und eigenverantwortlich tätig ist. Gesellschafter einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) waren A und B, die beide Diplom-Ingenieure (FH) und Prüfingenieure waren. Die GbR führte Haupt- und Abgasuntersuchungen an Kraftfahrzeugen durch. Die meisten
Jahresabschluss 2018 muss bis zum Jahresende 2019 veröffentlicht werden
- 23. Oktober 2019
- Veröffentlicht durch: Bernd Juch
- Kategorie: Freiberufler, Unternehmen
:::: Unternehmen, die gesetzlich verpflichtet sind, ihren Jahresabschluss zu veröffentlichen (z. B. GmbH oder GmbH & Co. KG), müssen die Frist zur Veröffentlichung beachten. Der Abschluss muss spätestens vor Ablauf des zwölften Monats des dem Abschlussstichtag nachfolgenden Geschäftsjahrs offengelegt werden. Unternehmen, die ihre Jahresabschlüsse nicht rechtzeitig einreichen, müssen mit der Festsetzung von Ordnungsgeldern rechnen. Sie
Eigenverantwortliche Arbeit von Mitarbeitern kann die Freiberuflichkeit der unternehmerischen Tätigkeit gefährden
- 26. Oktober 2016
- Veröffentlicht durch: Screp Media
- Kategorie: Freiberufler, Unternehmen
:::: Eine aus zwei Diplom-Ingenieuren bzw. Prüfingenieuren bestehende GbR erstellt Beweissicherungsgutachten für Kfz, bewertet Kraftfahrzeuge und führt Haupt- sowie Abgasuntersuchungen durch. Es werden drei weitere Prüfingenieure beschäftigt. Sie erledigen den überwiegenden Teil der durchzuführenden Arbeiten weitestgehend selbstständig nach den gesetzlichen Vorschriften. Lediglich bei den Messergebnissen treffen sie keine eigene Entscheidung. Bei dieser Konstellation liegt für
Umfang der Steuerbefreiung für heilberufliche Leistungen
- 25. März 2014
- Veröffentlicht durch: Screp Media
- Kategorie: Freiberufler, Kurz-und-Knapp
:::: In einem Praxisgemeinschaftsvertrag war geregelt, dass der Arzt Dr. A zur Mitbenutzung der Praxisräume und zur Inanspruchnahme der Dienste des nichtärztlichen Personals der Ärztin Dr. B berechtigt war. Nach Auffassung der beteiligten Ärzte handelte es sich um Leistungen, die unter die Befreiungsvorschrift für heilberufliche Leistungen zu subsumieren sind. Der Bundesfinanzhof schloss sich dieser Meinung
Aufteilbarkeit der Kosten für ein häusliches Arbeitszimmer
- 25. März 2014
- Veröffentlicht durch: Screp Media
- Kategorie: Freiberufler, News, Unternehmen
:::: Der Große Senat des Bundesfinanzhofs (BFH) wird demnächst entscheiden, ob ein Steuerzahler Aufwendungen für das häusliche Arbeitszimmer auch dann steuerlich geltend machen kann, wenn er den Raum nur zeitweise für betriebliche/berufliche Zwecke nutzt und wie sich der Abzugsbetrag dann ggf. berechnet. Es geht um einen Steuerzahler, der ein Einfamilienhaus bewohnt und dort auch ein
Einschränkung der IST-Besteuerung
- 4. Dezember 2013
- Veröffentlicht durch: Screp Media
- Kategorie: Freiberufler, News
:::: Bestimmte Unternehmer dürfen ihre Umsätze bei der Umsatzsteuer nach vereinnahmten Entgelten versteuern (Ist-Versteuerung) statt nach der regulären Versteuerung nach vereinbarten Entgelten (Soll-Versteuerung). Erforderlich ist ein Antrag beim Finanzamt. So können nach dem Gesetz die Angehörigen der freien Berufe die Ist-Versteuerung wählen. Die Finanzverwaltung hat dieses Wahlrecht im Anschluss an eine Entscheidung des Bundesfinanzhofs eingeschränkt.
Geschenke an Geschäftsfreunde
- 3. Dezember 2013
- Veröffentlicht durch: Screp Media
- Kategorie: Freiberufler
:::: Zum Jahresende ist es üblich, Geschenke an Geschäftsfreunde zu verteilen. Deshalb sind für den Abzug dieser Aufwendungen als Betriebsausgaben die nachfolgenden Punkte von großer Bedeutung: Geschenke an Geschäftsfreunde sind nur bis zu einem Wert von 35 € netto ohne Umsatzsteuer pro Jahr und pro Empfänger abzugsfähig. Nichtabziehbare Vorsteuer (z. B. bei Versicherungsvertretern, Ärzten) ist