Arbeitnehmer
Werbungskosten bei beruflich veranlassten Krankheiten
- 4. Dezember 2013
- Veröffentlicht durch: Screp Media
- Kategorie: Arbeitnehmer, News
Keine Kommentare:::: Eine Orchestermusikerin machte Aufwendungen für Krankengymnastik und Dispokinese als Werbungskosten geltend. Die Dispokinese ist eine speziell für Musiker und Bühnenkünstler entwickelte Schulungs- und Therapieform. Finanzamt und Finanzgericht erkannten die Aufwendungen für die Krankengymnastik als außergewöhnliche Belastung, die für die Dispokinese aber gar nicht an. Der Bundesfinanzhof will solche Kosten als Werbungskosten anerkennen, wenn sie