Keine Pflicht zur Bildung eines Rechnungsabgrenzungspostens für unwesentliche Beträge
- 22. Mai 2019
- Veröffentlicht durch: Bernd Juch
- Kategorie: Unternehmen
Keine Kommentare:::: Rechnungsabgrenzungsposten dienen der periodengerechten Gewinnermittlung. Immer dann, wenn ein Aufwand/Ertrag und die damit verbundene Ausgabe/Einnahme in unterschiedliche Abrechnungszeiträume fallen, ist eine Rechnungsabgrenzung erforderlich. Folgende vier Abgrenzungsfälle sind zu unterscheiden: Ausgaben vor dem Abschlussstichtag, soweit sie Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen. Einnahmen vor dem Abschlussstichtag, soweit sie Ertrag für eine bestimmte
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