Nachweis der Zwangsläufigkeit bei Krankheiten mit begrenzter Lebenserwartung
- 20. März 2019
- Veröffentlicht durch: Bernd Juch
- Kategorie: Einkommensteuer
Keine Kommentare:::: Die Zwangsläufigkeit von Aufwendungen im Krankheitsfall ist auch dann nachzuweisen, wenn eine Erkrankung mit begrenzter Lebenserwartung vorliegt. Die gesetzlichen Vorschriften differenzieren nicht zwischen verschiedenen Krankheitskosten. Daher gilt auch in Fällen einer Behandlung, die als sog. „letzter Strohhalm“ eingesetzt wird, das Erfordernis des Nachweises. Folglich ist auch die Zwangsläufigkeit von Krankheits-kosten für eine schulmedizinisch/heilkundlich nicht
Aufwendungen für Herrenabende können gemischt veranlasst sein und damit zum Abzug berechtigen
- 20. März 2019
- Veröffentlicht durch: Bernd Juch
- Kategorie: Einkommensteuer
:::: Lädt ein Unternehmer zu einer Veranstaltung ein, auf der die Gäste bewirtet und ggf. durch besondere Programmpunkte unterhalten werden, stellt sich oft die Frage, ob die Aufwendungen beruflich, privat oder gemischt veranlasst sind. Eine ausschließlich berufliche Veranlassung berechtigt den Unternehmer, die gesamten Aufwendungen steuermindernd geltend zu machen. Bei privater Veranlassung besteht diese Möglichkeit nicht.
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