Von den Eltern als Unterhaltsleistung getragene Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge des Kinds
- 22. November 2018
- Veröffentlicht durch: Bernd Juch
- Kategorie: Allgemein, Privatleute
Keine Kommentare:::: Eltern können Beiträge zur Basiskrankenversicherung und zur gesetzlichen Pflegeversicherung ihrer Kinder als Sonderausgaben absetzen, wenn sie diese selbst getragen haben. Die Beiträge müssen tatsächlich angefallen und von der Unterhaltspflicht erfasst sein. Erstatten die Eltern ihrem Kind die von dessen Arbeitgeber einbehaltenen Versicherungsbeiträge, kann das Teil ihrer Unterhaltsverpflichtung sein. Damit können sie diese Zahlungen als
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