Zuordnung des verrechenbaren Verlusts bei unentgeltlicher Übertragung eines Kommanditanteils
- 26. September 2018
- Veröffentlicht durch: Bernd Juch
- Kategorie: Unternehmen
Keine Kommentare:::: Überträgt ein Kommanditist seine Beteiligung an einer Kommanditgesellschaft unentgeltlich, geht der verrechenbare Verlust auf den Übernehmer über. Dies gilt unabhängig davon, ob ein Kommanditanteil im Ganzen oder nur teilweise übertragen wird. Überträgt der Kommanditist nur einen Teil seiner Beteiligung, geht der verrechenbare Verlust auch nur anteilig auf den Übernehmer über. Voraussetzung für einen Übergang
Verschmelzung nach Forderungsverzicht gegen Besserungsschein kann verdeckte Gewinnausschüttung auslösen
- 26. September 2018
- Veröffentlicht durch: Bernd Juch
- Kategorie: Unternehmen
:::: Verzichtet der Gesellschafter einer Kapitalgesellschaft gegenüber seiner vermögenslosen und inaktiven Gesellschaft gegen Besserungsschein auf eine Darlehnsforderung, muss die Kapitalgesellschaft diese gewinnerhöhend ausbuchen. Wird die Kapitalgesellschaft (übertragende Rechtsträgerin) anschließend auf eine finanziell gut ausgestattete Schwesterkapitalgesellschaft (übernehmende Rechtsträgerin) verschmolzen und tritt dadurch der Besserungsfall ein, muss die übernehmende Rechtsträgerin die Verbindlichkeit gewinnmindernd passivieren. Ist die Schuldübernahme
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