Website-Icon Steuerberater Bernd Juch & Birgit Juch – Erfurt

Vom Erben gezahlte Einkommensteuervorauszahlungen des Erblassers sind erbschaftsteuerliche Nachlassverbindlichkeiten

:::: Gegen einen Verstorbenen waren noch Einkommensteuervorauszahlungen festgesetzt worden, die der Erbe bezahlte. Diese Steuern machte der Erbe als Nachlassverbindlichkeiten im Rahmen der Erbschaftsteuererklärung geltend. Das Finanzgericht Münster bestätigte dies. Da die erst mit Ablauf des Todesjahrs entstehende Einkommensteuer als Nachlassverbindlichkeit zu berücksichtigen ist, könne auch für festgesetzte Einkommensteuervorauszahlungen nichts anderes gelten. Es sei unerheblich, ob es sich um Voraus- oder Nachzahlungen handele.

Tipp: Selbst nach Eintritt der Festsetzungsverjährung eines Erbschaftsteuerbescheids kann nach einem Urteil des Schleswig-Holsteinischen Finanzgerichts die Erbschaftsteuer herabgesetzt werden, wenn der Erbe noch Steuernachzahlungen des Erblassers zu leisten hatte, die ihm bis dahin unbekannt waren.

Der Bundesfinanzhof muss abschließend entscheiden.

 

Die mobile Version verlassen