Sprachaufenthalt im Ausland gilt nur unter besonderen Umständen als Berufsausbildung
- 21. November 2017
- Veröffentlicht durch: Screp Media
- Kategorie: Allgemein, Einkommensteuer
Keine Kommentare:::: Für ein volljähriges Kind, welches das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, wird Kindergeld gezahlt oder der Kinderfreibetrag gewährt, wenn sich das Kind in einer Berufsausbildung befindet. Sprachaufenthalte im Ausland können nur unter besonderen Umständen als Berufsausbildung anerkannt werden. Dazu muss der Erwerb der Fremdsprachenkenntnisse einen konkreten Bezug zu dem angestrebten Beruf aufweisen. Weiterhin
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