Berücksichtigung von weiteren Mietaufwendungen neben denen für ein häusliches Arbeitszimmer
- 24. April 2017
- Veröffentlicht durch: Screp Media
- Kategorie: Arbeitnehmer, Privatleute
Keine Kommentare:::: Liegen die Voraussetzungen für einen pauschalen Abzug von Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer vor, ist dieser auf 1.250 € jährlich beschränkt. Nach einem Urteil des Finanzgerichts München sind darüber hinaus Aufwendungen für weitere beruflich genutzte Räume innerhalb des privaten Wohnbereichs unbeschränkt als Betriebsausgaben abzugsfähig. Im Urteilsfall hatte der selbstständig tätige Steuerpflichtige neben seinem häuslichen
Individueller Höchstbetrag bei Nutzung eines Arbeitszimmers durch mehrere Steuerpflichtige
- 24. April 2017
- Veröffentlicht durch: Screp Media
- Kategorie: Arbeitnehmer, Privatleute
:::: Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer, also einen Raum, der ausschließlich oder nahezu ausschließlich für betriebliche/berufliche Zwecke genutzt wird, können grundsätzlich nicht steuermindernd geltend gemacht werden. Steht für die betriebliche/berufliche Tätigkeit aber kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung, können Aufwendungen bis 1.250 € abgezogen werden. Die Beschränkung auf 1.250 € gilt nicht, wenn das Arbeitszimmer den
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