2016
Vorweggenommene Werbungskosten bei Einkünften aus Vermietung und Verpachtung
- 12. Januar 2016
- Veröffentlicht durch: Screp Media
- Kategorie: Grundstückseigentümer
Keine Kommentare:::: Aufwendungen können als vorweggenommene Werbungskosten abgezogen werden, wenn ein wirtschaftlicher Zusammenhang zwischen den Aufwendungen und der angestrebten Einkunftsart besteht. Fallen solche Aufwendungen mit der beabsichtigten Vermietung einer leer stehenden Immobilie an, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Dazu gehört, dass der Eigentümer erkennbar beabsichtigt, aus dem Objekt durch Vermietung Einkünfte zu erzielen. Auch jahrelange erfolglose
Darlehensverlust eines ausgeschiedenen GmbH-Gesellschafters kann nachträglich zu einem Veräußerungsverlust führen
- 12. Januar 2016
- Veröffentlicht durch: Screp Media
- Kategorie: Unternehmen
:::: Die alleinige Gesellschafterin einer GmbH veräußerte 2003 ihren Geschäftsanteil zum Anschaffungspreis, sodass sich kein Veräußerungsgewinn ergab. In der Steuererklärung gab sie diesen Sachverhalt mangels steuerlicher Auswirkung nicht an. Sie hatte der GmbH schon vor Anteilsveräußerung ein kapitalersetzendes Darlehen gewährt, das durch die Eintragung einer nachrangigen Grundschuld auf einem GmbH-Grundstück abgesichert war und auch nach
Provisionszahlungen einer Personengesellschaft an beteiligungsidentische GmbH müssen Fremdvergleich standhalten
- 12. Januar 2016
- Veröffentlicht durch: Screp Media
- Kategorie: Kurz-und-Knapp, Unternehmen
:::: Provisionszahlungen einer Personengesellschaft an eine GmbH, an der alle Personengesellschafter beteiligt sind (sog. beteiligungsidentische GmbH), können nur dann als Betriebsausgaben abgezogen werden, wenn die getroffenen Vereinbarungen einem Fremdvergleich standhalten. Dazu gehört ein wirksamer Vertrag mit angemessenen Bedingungen, der auch tatsächlich vertragsgemäß durchgeführt wird. Dabei kommt es nach einem Urteil des Bundesfinanzhofs nicht darauf
Keine Ansparabschreibung bei beabsichtigter Buchwerteinbringung eines Unternehmens in eine Kapitalgesellschaft
- 12. Januar 2016
- Veröffentlicht durch: Screp Media
- Kategorie: Unternehmen
:::: Die Investitionsfähigkeit kleiner und mittlerer Unternehmen konnte bis 2006 durch eine sog. Ansparabschreibung gefördert werden. Der Ansparabschreibungsbetrag betrug 40 % der voraussichtlichen Anschaffungs- oder Herstellungskosten von neuen abnutzbaren Wirtschaftsgütern. Voraussetzung war unter anderem, dass die Investition innerhalb von zwei Jahren nach Inanspruchnahme der Ansparabschreibung durchgeführt wurde. Der Bundesfinanzhof hat entschieden, dass die Ansparabschreibung nicht