Einräumung von Parkmöglichkeiten gehört nicht zu den Beherbergungsleistungen
- 2. September 2016
- Veröffentlicht durch: Screp Media
- Kategorie: Allgemein, Kurz-und-Knapp
Keine Kommentare:::: Nur die unmittelbar der Beherbergung dienenden Übernachtungsleistungen in einem Hotel unterliegen dem ermäßigten Umsatzsteuersatz von 7 %. Der Bundesfinanzhof hat entschieden, dass die Einräumung von Parkmöglichkeiten an Hotelgäste dagegen nicht zur Beherbergungsleistung gehört und somit dem Regelsteuersatz von 19 % zu unterwerfen ist. Das trifft auch dann zu, wenn für die Parkfläche kein gesondertes