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Pauschale Besteuerung „schwarzer“ Investmentfonds ist auch unter Berücksichtigung EU-rechtlicher Vorschriften nicht zu beanstanden

:::: Die Pauschalbesteuerung nach dem Auslandsinvestmentgesetz ist nach einem Urteil des Bundesfinanzhofs verfassungsgemäß. Die Anwendung erstreckt sich ausschließlich auf nicht in der EU registrierte oder an einer deutschen Börse gehandelte Fonds, die auch keinen inländischen Vertreter bestellt haben und geforderte Nachweis- und Veröffentlichungspflichten nicht erfüllen. Bezogen auf US-amerikanische Fonds dieser Art sind die Einkünfte auch nicht nach dem mit den USA geschlossenen Doppelbesteuerungsabkommen von der Besteuerung ausgeschlossen oder freizustellen

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