:::: Die Minijob-Zentrale hat mitgeteilt, dass sich die Umlagesätze zur Arbeitgeberversicherung seit dem 1. September 2015 verändert haben:
Umlage 1: 1,00 %, bis 31.8.2015 0,70 %
Umlage 2: 0,30 %, bis 31.8.2015 0,24 %.
Die Erstattungsleistungen betragen unverändert 80 % (U1) bzw. 100 % (U2).
Wenn der Minijob-Zentrale ein Dauer-Beitragsnachweis vorliegt, wird dieser ab dem Beitragsmonat September 2015 automatisch angepasst. Es ist nichts weiter zu unternehmen, es sei denn, die Höhe der abzuführenden Abgaben ändert sich aus einem anderen Grund. Falls die Abgaben monatlich überwiesen werden und deshalb ein Dauerauftrag bei der Bank eingerichtet ist, muss dieser erstmals zur Fälligkeit am 28. September 2015 abgeändert werden. Wenn Sie der Minijob-Zentrale ein SEPA-Basislastschriftmandat erteilt haben, bucht diese die fälligen Abgaben unter Berücksichtigung der neuen Umlagesätze rechtzeitig zum jeweiligen Fälligkeitstermin ab. Es muss hierzu nichts veranlasst werden.
Privathaushalte müssen keine Änderungen vornehmen. Die Minijob-Zentrale übernimmt (wie üblich) die Berechnung der Abgaben.